Wenn man als Beklagter angetrunken zu einem Schlichtungsverfahren erscheint und dieses dann aus fadenscheinigem Grund nach gut 60 Minuten einfach verlässt, dann war das “kein Satz mit x”, sondern ebnet
Wenn man als Beklagter angetrunken zu einem Schlichtungsverfahren erscheint und dieses dann aus fadenscheinigem Grund nach gut 60 Minuten einfach verlässt, dann war das “kein Satz mit x”, sondern ebnet